Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Besuch von Veranstaltungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: «AGB») regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG («Tonhalle-Gesellschaft Zürich») einerseits, und den Kundinnen und Kunden resp. Besucherinnen und Besuchern («Besucher»; «Kunden») von Veranstaltungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich. Mit dem Erwerb eines Billetts oder eines Abonnements oder – wo dies nicht nötig ist – mit der Anmeldung resp. dem Antritt eines Besuchs einer Veranstaltung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnemente gelten daneben die Abonnementsbedingungen.

Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website www.tonhalle-orchester.ch publiziert und können am Schalter der Billettkasse der Tonhalle Zürich eingesehen werden. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich kann die AGB jederzeit ergänzen oder anpassen. Anwendbar sind jeweils die zum Zeitpunkt der Veranstaltung publizierten AGB.

Die AGB gelten auch, soweit anwendbar, d.h. insbesondere bezüglich der Regelungen zum Vorverkauf, für Veranstaltungen Dritter, für welche die Tonhalle-Gesellschaft Zürich den Vorverkauf übernommen hat und/oder die Durchführung verantwortet (Drittveranstalter). Weitergehende Verkaufsbedingungen oder AGB der Drittveranstalter bleiben vorbehalten.

Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit auf die parallele Verwendung unterschiedlicher Sprachformen verzichtet; sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Hausrecht; Hausordnung

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich übt das Hausrecht aus und ist insbesondere berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Vorkehrungen und Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen.

Ergänzend zu diesen AGB gilt, soweit anwendbar, die Hausordnung der Kongresshaus Zürich AG. Sie kann auf der Website der Kongresshaus Zürich AG (www.kongresshaus.ch) oder beim Schalter der Billettkasse der Tonhalle Zürich eingesehen werden.

Grundsätzliches zum Billettkauf

Der Vorverkauf für die Veranstaltungen beginnt zu den in den Veröffentlichungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich, insbesondere der Saisonvorschau, genannten Terminen. Die Preise und Vergünstigungen, die Abonnementsbedingungen sowie die näheren Vorverkaufsbedingungen (Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit des Schalters der Billettkasse; akzeptierte Zahlungsmittel etc.) werden in den entsprechenden Veröffentlichungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich (z.B. Saisonvorschau, Website) ausgewiesen.

Billette und Abonnemente können telefonisch, schriftlich (Post, E-Mail), im Webshop unter www.tonhalle-orchester.ch und am Schalter der Billettkasse der Tonhalle Zürich erworben werden. Die Bearbeitung der schriftlichen Bestellung erfolgt in der Reihenfolge Ihres Eingangs.

An der Abendkasse werden mit Vorrang (ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn ausschliesslich) Billette für die nachfolgende Veranstaltung verkauft. Dies gilt insbesondere dann, wenn ansonsten ein rechtzeitiger Veranstaltungsbeginn gefährdet würde.

Die Bezahlung der Eintrittskarten ist in Schweizer Franken geschuldet. Bankgebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist berechtigt, den Verkauf von Billetten und Abonnemente resp. den Zutritt zu Veranstaltungen von der vollständigen Angabe von Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtstag (jeweils aller Veranstaltungsbesucher) abhängig zu machen, und die Richtigkeit dieser Angaben anhand von offiziellen Ausweisen oder durch andere geeignete Massnahmen zu kontrollieren.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für den Onlineverkauf. Für Gruppenbestellungen ist die Billettkasse zu kontaktieren.

Der Abonnements-Ausweis ist das Eintrittsbillett für alle Konzerte der betreffenden Abo-Serie; die Bestimmungen für Billette gelten, soweit anwendbar, für Abonnements-Ausweise resp. die darin enthaltenen Zutrittsrechte gleichermassen.

Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden (Ausnahme: Tausch-Option für Abonnenten; vgl. Abonnements-Bedingungen). Ersatz für verfallene Billette wird nicht geleistet. Dies gilt auch, wenn ein Einlass aufgrund nicht rechtzeitigem Erscheinens zu Veranstaltungsbeginn veranstaltungsbedingt nicht mehr möglich ist.

Jeglicher Weiterverkauf von Billetten ausserhalb des privaten Rahmens ist ohne vorherige Zustimmung durch die Tonhalle-Gesellschaft Zürich untersagt. Das Vervielfältigen von Billetten ist nicht zulässig.

Billette und Gutscheine sind an einem sicheren, für Unbefugte nicht zugänglichen Ort aufbewahren. Dies gilt insbesondere für elektronisch erstellte Dokumente, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Platzangebot; Saalplanänderungen

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich behält sich das Recht vor, den Sitzplan jederzeit zu ändern und damit Plätze zu sperren oder bestehende Platzsperrungen aufzuheben. Saalplanänderungen können erfolgen z.B. bei grossen Orchesterbesetzungen (Vergrösserung des Konzertpodiums: Wegfall der vordersten Reihen im Parkett), bei der dramaturgisch gebotenen Platzierung von Musikern oder Fern-Orchestern, bei der Aufstellung von Kameras, Projektoren oder Lautsprechern oder aufgrund behördlicher Vorgaben.

Die Tonhalle-Gesellschaft wird dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuweisen, wenn durch eine Saalplanänderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Veranstaltung resp. Darbietung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.

Einige Plätze (vornehmlich in den hintersten Reihen Galerie und Balkon) sind in der Sicht eingeschränkt. Dies wurde bei der Preissetzung bereits berücksichtigt.

Reservationen

Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservation mitgeteilten Termin am Schalter der Billettkasse zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservation.

Ermässigungen

Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage einer entsprechenden Legitimation gewährt. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren. Der Kunde hat die Berechtigung zur Ermässigung (gültiger Foto-Ausweis wie Legi, ID, IV-Ausweis, KulturLegi o.ä.) bei der Abholung der Billette am Schalter der Billettkasse sowie beim Veranstaltungsbesuch (Billettkontrolle) nachzuweisen. Ohne entsprechende Ausweise kann das Einlasspersonal den Zutritt verwehren oder von der Nachzahlung der Differenz zum Vollpreis abhängig machen. Die Möglichkeit einer solchen Nachzahlung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn kann seitens der Tonhalle-Gesellschaft Zürich nicht garantiert werden.

Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen können von der Tonhalle-Gesellschaft Zürich jederzeit geändert werden. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist überdies berechtigt, die Abgabe ermässigter Billette für einzelne Veranstaltungen, Preiskategorien oder Verkaufskanäle einzuschränken oder auszuschliessen.

Ermässigte Billette für Studierende, Junge bis 25 Jahre, IV-Bezüger und Inhaber einer KulturLegi sind ab Montag der Vorwoche eines Konzertes erhältlich. Das Billettkontingent ist beschränkt. Spezielle Ermässigungen, insbesondere für Mitglieder des Zürcher Theatervereins, können via Internet nicht geltend gemacht werden.

Rollstuhlplätze

Die Anzahl der Rollstuhlplätze im Konzertsaal ist aus feuerpolizeilichen Gründen beschränkt. Die Anmeldung muss bis spätestens vier Tage vor dem Konzert bei der Billettkasse erfolgen.

Gutscheine

Gutscheine können am Schalter der Billettkasse gekauft und telefonisch, schriftlich oder online bestellt werden (analog Billette; www.tonhalle-orchester.ch).

Bis 14 Uhr bestellte Gutscheine werden gleichentags (Montag bis Freitag) mit A-Post versandt.

Gutscheine können sowohl am Schalter der Billettkasse als auch bei telefonischen oder Online-Bestellungen eingelöst werden. Bei Letzteren muss der Betrag des einzulösenden Gutscheins mindestens so hoch sein wie der zu bezahlende Betrag.

Gutscheine können innerhalb von fünf Jahren nach Ausstellungsdatum eingelöst werden. Es erfolgt keine Barauszahlung. Verloren gegangene Gutscheine werden nicht ersetzt.

Kaufabschluss

Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Tonhalle-Gesellschaft Zürich kommt durch die vollständige Bezahlung der Billette resp. Gutscheine verbindlich zustande, im Online-Kartenkauf mit dem Anklicken des Feldes «Auftrag abschliessen», nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze für ein bestimmtes resp. die gewünschten Gutscheine ausgewählt wurden und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten in die entsprechend gekennzeichneten Felder eingegeben wurden.

Beim Kauf am Schalter der Billettkasse ist die Richtigkeit der gekauften Billette resp. Gutscheine und des Wechselgelds zu überprüfen. Beanstandungen haben sofort am Schalter zu erfolgen. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Versand von Billetten und Gutscheinen

Der Versand von Billetten und Gutscheinen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich übernimmt keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Postsendung beim Kunden oder für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist somit nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.

Für die Zusendung von Billetten und Gutscheinen werden dem Kunden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 8 berechnet. Der Postversand von Billetten ist bis zu 5 Tage vor dem gewünschten Veranstaltungstermin möglich. Nach Eintreffen der Postsendung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen. Reklamationen müssen innert drei Arbeitstagen nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat per E-Mail (boxoffice@tonhalle.ch) oder per Post (Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG, Billettkasse, Gotthardstrasse 5, 8002 Zürich) zu erfolgen.

Bei Online-Bestellungen werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben, sofern die gekauften Billette resp. Gutscheine am Schalter der Billettkasse abgeholt oder die Option «TicketDirect» (Zustellung als PDF) gewählt wird. Falls der Kunde die Option «Zustellung» wählt, erhält er die Billette resp. Gutscheine per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse zugestellt. Für die Zustellung wird eine Gebühr von CHF 8 verrechnet.

Verlust von Billetten

Verliert ein Kunde sein Billett, kann ihm von der Billettkasse ein Duplikat ausgestellt werden, sofern der ursprüngliche Kauf eindeutig nachgewiesen werden kann. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist berechtigt, für das Ausstellen von solchen Ersatzbilletten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Der Besitzer des Original-Billetts hat Vorrang vor dem Besitzer eines Ersatz-Billetts. Das Ersatz-Billett gibt in einem solchen Fall auch keinen Anspruch auf einen anderen Platz. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich prüft nicht, ob der Inhaber des Original-Billetts dieses rechtmässig besitzt.

Kommissionsauftrag

Erworbene Billette können beim Schalter der Billettkasse in Kommission gegeben werden. Hierfür ist die Abgabe des Billetts (resp. des Abonnements-Ausweises) zwingend notwendig. Die Billettkasse wird den Platz weiterverkaufen, sofern keine eigenen Plätze mehr zur Verfügung stehen. Die Tonhalle-Gesellschaft übernimmt jedoch keine Garantien, weder für den Verkauf noch für die Rückerstattung des Eintrittspreises. Im Fall eines Weiterverkaufs beträgt die Kommissionsgebühr pro Platz CHF 10. Die Gutschrift des Restbetrages erfolgt auf das persönliche Kundenkonto.

Programm- und Besetzungsänderungen

Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Angaben zu den Konzerten finden Sie auf unserer Website (www.tonhalle-orchester.ch).

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Veranstaltung abzusagen oder das Datum resp. den Veranstaltungsbeginn zu ändern. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (Gutschrift auf das persönliche Kundenkonto), sofern er die Veranstaltung nicht besuchen kann. Dieser Anspruch verfällt bei Verschiebungen, wenn er nicht bis 90 Minuten vor Beginn der Veranstaltung geltend gemacht wird. Jede weitere Haftung der Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist ausgeschlossen; insbesondere haftet die Tonhalle-Gesellschaft Zürich nicht für Folgeschäden.

Bei Änderungen der Besetzung oder des Programms einer Veranstaltung (bei unverändertem Veranstaltungstermin) besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Billetts.

Veranstaltungsbesuch

Die Foyers werden in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

Einlass für zu spät kommende Besucher kann nur dann gewährt werden, wenn hierfür eine vorgesehene Unterbrechung der Darbietung genutzt werden kann. Ein Nacheinlass kann jedoch nicht garantiert werden.

Mäntel, Schirme, grosse Taschen und Koffer sowie sperrige Gegenstände etc. müssen vor Veranstaltungsbeginn an der Garderobe abgeben werden.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Konzertsaal ist untersagt. Das Rauchen ist nicht gestattet.

Die Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungen ist nicht gestattet (Ausnahme: Blindenführhunde).

Garderobe; Fundsachen

Bei der Abgabe von Garderobenstücken erhält der Besucher eine Garderobenmarke. Die Garderobengebühr ist im Billettpreis inbegriffen. Nach Veranstaltungsende ist die Garderobe in der Regel 30 Minuten lang besetzt.

Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Vertauschte, beschädigte oder fehlende Garderobenstücke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

Ohne Garderobenmarke können Garderobenstücke nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, dass er daran berechtigt ist.

Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die Tonhalle-Gesellschaft Zürich für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Garderobenstücke resp. Gegenstände nur insoweit, als dass das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist für alle abgegebenen Gegenstände auf den Zeitwert begrenzt. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte etc. insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen, Taschen, Koffern oder anderen Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf Gefahr des Besuchers.

Fundgegenstände jeder Art können dem Saal- resp. Garderobenpersonal abgegeben werden. Sie werden ab dem Folgetag am Schalter der Billettkasse für drei Monate aufbewahrt, ebenso wie nicht bis zur Schliessung der Garderobe nach der Veranstaltung abgeholte Garderobenstücke. Wird nach einem Veranstaltungsbesuch ein Gegenstand vermisst, kann während der Öffnungszeiten beim Schalter der Billettkasse nachgefragt werden, ob der Gegenstand aufgefunden und abgegeben worden ist. Die Mitarbeitenden der Billettkasse sind angehalten, vor Herausgabe einen geeigneten Nachweis der Berechtigung an den Fund- resp. Garderobenstücken zu verlangen resp. abzufragen.

Zutritt zu Veranstaltungen

Für den Zutritt zu Veranstaltungen ist die entsprechende Berechtigung (in der Regel der Abonnementsausweis oder das Billett) sowie gegebenenfalls die Legitimation für eine gewährte Ermässigung unaufgefordert vorzuweisen, welche durch Augenschein oder elektronisch auf die Gültigkeit geprüft wird.

Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn sie den Billettverkauf oder die Zutrittskontrolle behindern, andere Personen belästigen oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören. Der Zutritt kann weiter verweigert werden, wenn gegen die AGB oder gegen die Abonnementsbedingungen verstossen wird, oder kein gültiges Billett und/oder keine Legitimation für eine gewährte Ermässigung vorgewiesen werden kann. Gleiches gilt für den Fall von unleserlichen, unvollständigen oder beschädigten Billetten.

Nimmt der Besucher einen anderen als den auf dem Billett ausgewiesenen Platz ein, kann die Tonhalle-Gesellschaft Zürich einen allfälligen Differenzbetrag erheben, oder den Besucher aus der Veranstaltung verweisen.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist berechtigt, den Zutritt zu Veranstaltungen von gültigen Gesundheits- oder Impfnachweisen, namentlich einem COVID-Zertifikat, abhängig zu machen, und zusätzlich den Nachweis der Identität anhand eines gültigen offiziellen Foto-Ausweises (ID, Führerausweis o.ä.) zu prüfen. Die Prüfung der Nachweise und Ausweise kann durch Augenschein oder auf elektronischem Weg (z.B. die «COVID Certificate Check»-App) erfolgen.

Die Tonhalle-Gesellschaft ist zudem berechtigt, den Zutritt zu Veranstaltungen von der Befolgung angemessener Massnahmen des Gesundheitsschutzes, namentlich dem Tragen eines Mund-/ Nasenschutzes während der Veranstaltung resp. während der Anwesenheit in der Tonhalle Zürich, abhängig zu machen.

Wenn der Zutritt aus einem der genannten Gründen verweigert werden muss, wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet.

Ausfall oder Abbruch einer Veranstaltung

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen ist die Tonhalle Zürich sofort und ohne Umwege über die gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.

Den Anweisungen des Saalpersonals ist Folge zu leisten.

Gebrauch von elektronischen Geräten

Mobiltelefone, Smartphones, Tablet-Computer, Pager und ähnliche elektronische Geräte sind während der Veranstaltung auf «lautlos» zu schalten und während der eigentlichen Darbietung ganz auszuschalten.

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich durch Besucher sind aus persönlichkeits- und urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen.

Sofern ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass ein Besucher sich nicht an dieses Verbot hält oder halten wird, kann der Besucher ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Aufzeichnung von Veranstaltungen

Die öffentlichen Veranstaltungen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich, inkl. deren zeitliches und räumliches Umfeld (z.B. Foyer vor oder nach der Veranstaltung), können fotografisch oder als Ton-/ Tonbildauf-zeichnung aufgenommen werden. Mit dem Kauf des Billetts akzeptiert der Besucher, auch wenn seine Person in Bild und/oder Wort erkennbar ist, allfällige Aufnahmen und Aufzeichnungen sowie deren Veröffentlichung, Nutzung (z.B. Fotos oder Videos in Publikationen, auf der Website oder in Social-Media-Präsenzen der Tonhalle-Gesellschaft Zürich), Ausstrahlung (z.B. Radio oder Fernsehen; Internet-Streaming) und Verwertung (z.B. CD, DVD) durch die Tonhalle-Gesellschaft Zürich oder von ihr beauftragte resp. von ihr lizenzierte Dritte, ohne Anspruch auf Vergütung.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG weist hinsichtlich Fotografien, Ton- und Tonbildaufnahmen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Kongresshaus Zürich AG entsprechende Aufnahmen und Nutzungen (siehe deren AGB) vorbehält.

Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtstag des Kunden, die Daten bezüglich getätigter Käufe von Abonnements, Billetten und Gutscheinen (Angaben zu Veranstaltungen, gebuchter Plätze, Zahlmittel, eingelöster Gutscheine u.ä.m.) sowie zusätzlich die Kreditkarteninformationen des Kunden (bei Bezahlung mittels Kreditkarte) und die Daten, welche im Rahmen der Einlasskontrolle erhoben werden, werden unter Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich ist zudem berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern, zu bearbeiten und auszuwerten sowie die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt werden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Der Kunde anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Tonhalle-Gesellschaft Zürich die ihn betreffenden Daten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet.

Vorstehendes gilt auch für die Kundendaten, welche der Tonhalle-Gesellschaft Zürich im Rahmen ihrer Vorverkaufs-Tätigkeit im Auftrag von Drittveranstaltern mitgeteilt werden (vom Kunden oder vom Drittveranstalter, z.B. über Abonnementen-Verzeichnisse). Diese Kundendaten dürfen zusätzlich von der Tonhalle-Gesellschaft Zürich dem jeweiligen Drittveranstalter übermittelt und zugänglich gemacht werden.

Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen das Areal und die Räumlichkeiten der Tonhalle Zürich in Teilbereichen durch die Kongresshaus Zürich AG videoüberwacht werden. Die Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet.

Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher einer Veranstaltung der Tonhalle-Gesellschaft Zürich erleidet, haftet die Tonhalle-Gesellschaft Zürich nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter oder Hilfspersonen. Die Tonhalle-Gesellschaft Zürich haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG, 14. September 2021

Wir danken unseren Partnern